
- Artikel-Nr.: 304311
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
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Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
- Mobile verwendungsfertige Schankanlage
- Leistungsstarker Raum- und Durchlaufkühler
- Zapfl eistung von 50 Liter pro Stunde ( T=10°C)
- Energiesparende 60/40 mm Isolierung, nahtlos druckgeschäumt
- Stabiler Rahmen mit 4 Lenkrollen (2 feststellbar)
- Türen und Blenden in Edelstahl Nirosta mit \"Silver Ice\" Beschichtung
- Verkleidung komplett in Edelstahl Nirosta mit \"Silver Ice\" Beschichtung
- Boden aus Stahlblech spezialbeschichtet grau (N2PVA genoppt) inkl. Fassstosskante
- Edelstahlabdeckung mit Wulstrand und tiefgezogenem Tropfblech (700 mm x 220 mm)
- 1 Türfach für ein KEG Fass mit max. Ø 425 mm
- 1 Türfach für eine CO² Flasche
- 2-leitige Schwanenhalssäule mit Kompensatorhahn
- SK-Abnahme und Betriebsbuch
- CO² Druckminderer und Manometeranzeige
- Leicht wechselbare Steckdichtung
Technische Details:
- Aussenbreite in mm: 1350
- Aussentiefe in mm: 730, inkl. Abdeckung
- Aussenhöhe in mm: 1050, inkl. Abdeckung
- bei RF/UT: 60 % / 32 °C
- Anschlusswert: 230 Volt / Watt 500
- Kältemittel: R 134a
- Wandstärke der Isolierung in mm: 60
Hinweis zur Warennahme
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Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.