
- Artikel-Nr.: GXA120.602B
- Gewicht: 0.1 kg
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
- Ersatzteile & Vor-Ort-Service Finanzierung und Leasing
- DE - versandkostenfrei ab 500€ Shipping Worldwide
Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
Den Gastrostellwerk Top-Line Edelstahl GN-Zwischensteg kann in jeder Saladette und im Warmhaltegerät verwendet werden.
Maße: (B/T/H) cm: 53 cm Länge
Gewicht: 0,1 kg
Material: stabile Ausführung aus Edelstahl
Produktdetails:
- Gastrostellwerk Top-Line GN Zwischensteg passend zu Top-Line Gastronorm Behälter
- Edelstahl Zwischensteg ist nach DIN 66075 bzw. EuroNorm 631-1 gefertigt
- spülmaschinenfest, geschmacks und geruchsneutral
- robuste Profiqualität von Gastrostellwerk
- GN-Zwischensteg erfüllt alle HACCP-Normen
- Fabrikate wie Rieber und Blanco bitte separat anfragen
- optional auch in der Größe 32,5 cm Länge lieferbar
Der GN Zwischsteg / GN Stege kan sowohl im Kälte- als auch im Warmbereich eingesetzt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit und gestalten Sie die EInteilungen in Ihrer Saladette im Kühltisch oder auch im Chaving-Dish und Bain-Marie individuell so wie Sie es brauchen.
Hinweis zur Warennahme
PDF - Wichtige Hinweise zur Annahme der Lieferung >>
B2B-SHOP
Der Gastrostellwerk Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.
Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.