- Artikel-Nr.: GX4758n
- Gewicht: 25 kg
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
- Ersatzteile & Vor-Ort-Service Finanzierung und Leasing
- DE - versandkostenfrei ab 500€ Shipping Worldwide
Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
Die Versiegelungsmaschine TS2 von Fimar bietet Ihnen diverse Funktionen, wie zum Beispiel den 9 voreingestellten Programmen oder der automatischen Folienabnahme, zum luftdichten versiegeln Ihrer Speisen und Zutaten.
- Material: Inox-Stahl
- interne Heizplatte gegen Verbrennungen
- automatische Folienabnahme
- elektronische Steuerung der Schweißtemperatur
- Breite der Folienrolle: 20cm
- maximaler Durchmesser der Folienrolle: 20cm
- Länge der Folie: 150m
- Maße (B/T/H): 29,5 x 45 x 55 cm
Hier, im Online-Shop von Gastrostellwerk, finden sie, neben dieser hochwertigen Versiegelungsmaschine von Fimar, diverse andere Artikel für ihr Hotel, Restaurant oder Großküche.
Hinweis zur Warennahme
PDF - Wichtige Hinweise zur Annahme der Lieferung >>
B2B-SHOP
Der Gastrostellwerk Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.
Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.