- Artikel-Nr.: BS2SQP
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
- Ersatzteile & Vor-Ort-Service Finanzierung und Leasing
- DE - versandkostenfrei ab 500€ Shipping Worldwide
Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
Aufgrund der aktuell hohen Bestellmenge bitten wir Sie die Lieferzeiten bei Bestellung separat abzuklären!
Leistungsstarkes Doppelkochfeld mit 4600 Watt Anschlußleistung aus dem Hause Berner Induktion. Preiswertes Profigerät in Glaskeramikbauweise mit zwei Cerankochfeldern mit 21 cm Strahlungsheizkörpern nebeneinander. Gastrotechnik geht auch günstig. Bei Gastrostellwerk bekommen Sie neben diesem BS2SQP das komplette Gastronomie-Programm an Kochtechnik von Berner zu hervorragenden Preisen und mit fachkompetenter telefonischer Beratung.
Gerätetyp: | Tischgerät |
Leistungsregelung: | stufenloser Drehregler |
Produktreihe: | MINI |
Spannung in Volt: | 400 |
Anzahl der Kochstellen: | 2 |
Beheizungsart: | Infrarot (Ceran) |
Spule in mm: | 210 ø |
Spulenform: | rund |
Restwärmeanzeige: | Ja, unter Glas |
Leistung pro Kochstelle - kW: | 2,3 |
Hinweis zur Warennahme
PDF - Wichtige Hinweise zur Annahme der Lieferung >>
B2B-SHOP
Der Gastrostellwerk Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.
Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.