- Artikel-Nr.: BS4KTT
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
- Ersatzteile & Vor-Ort-Service Finanzierung und Leasing
- DE - versandkostenfrei ab 500€ Shipping Worldwide
Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
Aufgrund der aktuell hohen Bestellmenge bitten wir Sie die Lieferzeiten bei Bestellung separat abzuklären!
Gastronomie-Ceranherde gibt es in verschiedenen Qualitäten am Markt. Berner liefert allerdings in allen Geräteklassen grundsätzlich nur Top-Qualität Made in Germany. Wenn Sie also in Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer investieren möchten, dann sehen Sie sich das BS4KTT von Berner mal etwas genauer an. 4 x 3000 Watt Heizleistung auf 23 cm Strahlungsheizkörper und das in dieser Preisklasse. Und mit passendem Unterbau aus der Serie System 60/20 bauen sie dieses Tischkochfeld zum vollwertigen Gastronomie-Ceranherd aus. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich..
Gerätetyp: | Tischgerät |
Leistung pro Kochstelle - kW: | 3 |
Spannung in Volt: | 400 |
Produktreihe: | System 60/20 |
Leistungsregelung: | stufenloser Drehregler, Hauptschalter |
Beheizungsart: | Infrarot (Ceran) |
Anzahl der Kochstellen: | 4 |
Spule in mm: | 230 ø |
Spulenform: | rund |
Restwärmeanzeige: | Ja, unter Glas |
Hinweis zur Warennahme
PDF - Wichtige Hinweise zur Annahme der Lieferung >>
B2B-SHOP
Der Gastrostellwerk Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.
Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.