- Artikel-Nr.: BTHFKTT
- Küchenplanung und -einrichtung Professionelle Beratung
- Ersatzteile & Vor-Ort-Service Finanzierung und Leasing
- DE - versandkostenfrei ab 500€ Shipping Worldwide
Gewerbeküchen für München - Oberland & Niederbayern !
Gastronomietechnik weltweit
Aufgrund der aktuell hohen Bestellmenge bitten wir Sie die Lieferzeiten bei Bestellung separat abzuklären!
Sie benötigen für Ihre Gastronomieküche eine steckdosentaugliche Fortkochplatte im Format Gastronorm GN 1/1 ? Dann sehen Sie sich doch die Berner BTHFKTT einmal etwag genauer an. Die Ceranglasfläche mißt 35 x 56 cm und wird von einem Strahlungsheizkörper mit 2.500 Watt beheizt. Das Gerät ist bis 350° C einstellbar und wird steckerfertig geliefert. Zusammen mit anderen Gastrogeräten aus der Berner Produktreihe System 60/20 lassen sich sehr interessante und vielseitige Kochbereich zusammenstellen. Als Tischgeräte oder mit entsprechendem Edelstahlunterbau..
Spannung in Volt: | 230 |
Leistungsregelung: | stufenloser Drehregler |
Produktreihe: | System 60/20 |
Breite: | 40 cm |
Temperaturbereich: | 50-350° C |
Gesamtleistung in kW: | 2,5 |
Hinweis zur Warennahme
PDF - Wichtige Hinweise zur Annahme der Lieferung >>
B2B-SHOP
Der Gastrostellwerk Online-Shop beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Betriebe), Selbständige, Vereine, Behörden, betriebliche und soziale Einrichtungen.
Hinweis für alle Garantieansprüche: Die von uns gelieferten Geräte sind ausschließlich von einem autorisierten Fachpartner zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dies bezieht sich auf alle Elektrogeräte, die ohne Stecker geliefert wurden, auf alle Gasgeräte, auf Kühlgeräte die zum Anschluss an eine externe Zentralkälte vorbereitet sind sowie alle Kühlaggregate die separat montiert werden müssen und allen Spülmaschinen und Kombidämpfer.
Hinweis für die Warenannahme: Bei Anlieferung ist die Ware auf Transportschäden (ausgepackt) und Fehlmengen zu prüfen. Eventuelle Schäden/Fehlmengen sind schriftlich auf dem Lieferschein/Frachtbrief zu vermerken und vom Spediteur schriftlich zu bestätigen.
Nachträglich angezeigte Schäden können leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Wir weisen darauf hin, dass der Spediteur verpflichtet ist, diese Sichtprüfung abzuwarten.